1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte
des Seminar – und Ausbildungsveranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner(in), nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet fachspezifische Ausbildungen und Fortbildungsseminare im tiernaturheilkundlichen und tiermedizinischen Bereich an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird vom Veranstalter unter anderem in seiner Internetpräsenz und in den von ihm sonst genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Die Ausbildungen und Seminare des Veranstalters sind professionelle Aus- und Weiterbildungsseminare und dienen
der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung der Teilnehmer.
3. Zustandekommen des Seminarteilnahmevertrags/Ausbildungsteilnahmevertrags
3.1 Ein wirksamer Vertrag über die Teilnahme an einem Kurs/Seminar/an einer Ausbildung kommt erst mit Vertragsabschluss auf elopage.com zustande.
3.2 Im Falle der Annahme des Kaufangebots durch den Veranstalter versendet dieser an den Teilnehmer eine Auftragsbestätigung per E-Mail.
3.3 Ebenso erhält der Teilnehmer eine Kaufbestätigung per E-Mail mit den relevanten Daten. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm eingegebene E-Mail-Adresse und alle weiteren angegebenen Daten korrekt sind.
3.4 Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.
3.5 Bei digitalen Gütern sowie allen zur Verfügung gestellten schriftlichen Unterlagen räumt der Veranstalter dem Teilnehmer ein nicht ausschließliches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die überlassenen Inhalte zu privaten sowie zu geschäftlichen Zwecken zu nutzen. Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte, sowie eine Vervielfältigung für Dritte ist nicht gestattet, sofern keine Erlaubnis seitens des Veranstalters erteilt wurde.
4.Termine
4.1 Sofern besondere betriebliche Umstände, wie z.B. Krankheit des Dozenten, Wegfall des Kursraumes, unzumutbare Wetterbedingungen etc. es erfordern, ist der Veranstalter berechtigt, den Beginn eines Seminars/einer Ausbildung um bis zu 3 Monate zu verschieben.
4.2 Die Haftung durch den Veranstalter ist bei Einflüssen durch höhere Gewalt oder behördlicher Absage der Veranstaltung ausgeschlossen.
4.3 Die Teilnehmer sind über eine Terminverlegung und den neuen Termin zeitnah zu unterrichten.
4.4 Sollte die Ansetzung eines Ersatztermins innerhalb der Frist von 3 Monaten nicht möglich sein oder dieser Termin wegen besonderer betrieblicher Umstände erneut entfallen müssen, sind beide Vertragsparteien zur Stornierung des Vertrages befugt. Der Veranstalter wird die Teilnehmer zeitnah über den endgültigen Wegfall des Seminars/der Ausbildung bzw. des Ausbildungsmoduls informieren und hierfür gezahlte Beiträge erstatten.
4.5 Bereits empfangene Leistungen sind in diesem Fall zurückzugeben oder zu erstatten.
4.6 Soweit die für das Seminar/die Ausbildung geplante Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, ist dies ein besonderer betrieblicher Umstand, der den Veranstalter berechtigt, entsprechend den Sätzen 1-3 zu verfahren. Auch in diesem Fall werden etwaige schon entrichtete Teilnahmegebühren zurückerstattet.
4.7 Bei den Ausbildungen mit einer Abschlussprüfung ist eine Anwesenheitspflicht an mind. 88% der ausgeschriebenen Präsenztage Pflicht.
4.8 Präsenztage an denen ein Teilnehmer nicht teilgenommen hat, können von ihm in gleichen Ausbildungen im selben oder im darauffolgenden Jahr nachgeholt werden, sofern dies die Teilnehmerzahl zulässt und die maximale Anzahl an Teilnehmern hierbei nicht überschritten wird.
4.9 Für dem Teilnehmer ggf. entstandene Ausfallkosten, wie gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten, ist eine Haftung für Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren durch den Veranstalter ausgeschlossen.
5 Haftung / Kündigung
5.1 Der Veranstalter schließt als Seminarveranstalter/Ausbildungsveranstalter jegliche Haftung gegenüber den Teilnehmern aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
5.2 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte im Rahmen der Unterrichtseinheiten durch die Seminar-/Ausbildungsdozenten übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
5.3 Der Wechsel eines Dozenten stellt keinen Mangel des Seminars/der Ausbildung dar.
5.4 Ein Wechsel des Dozenten berechtigt nicht zur Kündigung des Vertrages, Geltendmachung von Schadenersatz oder Minderung der Teilnahmegebühr.
5.5 Starkes unterrichtsstörendes Verhalten durch den Teilnehmer, Nichtbefolgung von wiederholt ausgesprochenen Aufforderungen oder Sicherheitshinweisen durch den Dozenten oder nicht angemessener oder artgerechter Umgang mit den Tieren kann zur außerordentlichen Kündigung und zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers führen. Ein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen. Weitere Schadensersatzansprüche können durch den Veranstalter gestellt werden.
5.6 Die Befolgung der Hausordnung an den jeweiligen Veranstaltungsorten ist für die Teilnehmer der Fortbildungen verpflichtend.
6 Umfang der Seminarkosten/Ausbildungskosten/Verzugskosten
6.1 Der vereinbarte Seminarpreis/Ausbildungspreis beinhaltet lediglich das Recht zur Teilnahme am Seminarunterricht/Ausbildungsunterricht und zum Erhalt der Lehrunterlagen des Seminars bzw. der Ausbildung.
6.2 Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig und die Zahlung der Ware erfolgt mittels der gewählten Zahlungsmethode.
6.3 Für einen Vertragsschluss gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den angegebenen Preisen inbegriffen.
6.4 Weitergehende Lehrmittel, die Verpflegung und Unterbringung/Übernachtung der Teilnehmer während der Weiterbildung sowie evtl. anfallende Reisekosten sind darin nicht enthalten, sofern im Vertragsabschluss nicht anders definiert.
6.5 Der Veranstalter kommt dem Wunsch des Teilnehmers nach Stornierung eines Seminars oder einer Ausbildung unter der Voraussetzung nach, dass ein „Teilnehmerersatz“ gestellt wird und das Seminar oder die Ausbildung noch nicht begonnen hat. In diesem Fall wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von EUR 50,— für Seminare und EUR 250,— für Ausbildungen erhoben. Im Falle der Umbuchung eines Seminars wird eine Gebühr in Höhe von EUR 50,— für Seminare und EUR 100,— für Ausbildungen erhoben. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers entfällt hier. Sollte aufgrund einer gewünschten Umbuchung die Mindestteilnehmerzahl des ursprünglichen Seminars zu gering werden, ist eine Umbuchung nicht möglich.
6.6 Digitale Güter werden dem Teilnehmer in elektronischer Form entweder als Download oder per E-Mail zur Verfügung gestellt.
6.7 Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf die Nachholung eines oder mehrerer Präsenztage, wenn er an diesen aufgrund Krankheit oder anderweitigen, durch ihn selbst verschuldeten Gründen nicht teilnehmen kann. Aus diesem Grund empfehlen wir jedem Teilnehmer den Abschluss einer Seminar Rücktrittsversicherung.
7 Allgemeine Teilnahmebedingungen
7.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Fortbildung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen den guten Sitten verhält, sodass ein reibungsloser Ablauf der Fortbildung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Fortbildung auszuschließen. Die Ausbildungsgebühr ist in diesem Fall in voller Höhe zu leisten. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
7.2 Der Seminarleiter/Dozent ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Fortbildung weisungsbefugt.
7.3 Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einer Fortbildung kann abhängig vom jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktivitäten beinhalten und voraussetzen. Jeder Teilnehmer sollte vor seiner Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines Vertrauens seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Verletzungen oder sonstigen Schädigungen aufgrund einer vorbestehenden körperlichen Schwäche oder Beeinträchtigung kommt. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
7.4 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
7.5 Der Teilnehmer erklärt mit Vertragsabschluss, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln an den Präsenzterminen zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden während der Kurs-/Ausbildungsteilnahme in irgendeiner Form beeinträchtigen könnten. Bei etwaigen Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Fortbildung mit sofortiger Wirkung auszuschließen. Die Ausbildungsgebühr ist in diesem Fall in voller Höhe zu leisten. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
7.6 Unmittelbar vor Beginn einer Präsenzveranstaltung ist der Seminarleiter über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen des Teilnehmers zu informieren, welche dessen Teilnahme an der Unterrichtseinheit beeinträchtigen könnten oder besondere Vorsichtsmaßnahmen erfordern, um andere Teilnehmer bestmöglich vor einer Schädigung zu bewahren.
7.7 Bei offensichtlich erkennbaren gesundheitlichen Problemen oder Hinweisen auf eine beeinträchtige Reaktionsfähigkeit des Kursteilnehmers ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Fortbildung ohne Anspruch auf Kostenerstattung auszuschließen. Etwaige Schadensersatzansprüche durch den Veranstalter gegen den Kursteilnehmer auch auf Veranlassung Dritter bleiben vorbehalten.
7.8 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Seminarleiter zur Kenntnis zu geben. Dieser ist vom Veranstalter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.
8 Prüfung
8.1 Eine Ausbildung wird mit einer Prüfung durch den/die Dozent/en des Veranstalters abgeschlossen und durch ein Zertifikat bestätigt. Die Prüfung ist fester Bestandteil des Ausbildungsvertrages und setzt sich bei Ausbildungen aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil zusammen.
8.2 Bei Online-Kursen handelt es sich ausschließlich um schriftliche Prüfungen.
8.3 Wird die Ausbildung ohne Prüfung beendet oder nach nicht bestandener Prüfung abgeschlossen, wird dies vom Veranstalter auf einer Teilnahmebestätigung vermerkt. Bei Streitigkeiten über das Bestehen der Abschlussprüfung, entscheiden unabhängige Dozenten als Schiedsgericht.
8.4 Bei nicht bestandener Prüfung sind max. zwei Wiederholungen der Prüfung inkl. aller Teilprüfungen auf Wunsch des Teilnehmers gestattet. Für jede Wiederholung sind die Prüfungskosten erneut zu entrichten.
8.5 Die Teilnahme an einer Fortbildung wird dem Teilnehmer bestätigt (Teilnahmebestätigung).
9 Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich während der Dauer einer Ausbildung und auch nach deren Beendigung über alle Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren, die dieser dem Dozenten/Veranstalter im Rahmen der Ausbildung mitgeteilt hat. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle persönlichen Tatsachen und Informationen, auch und insbesondere bezüglich Dritter, zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme bekannt geworden sind. Eine Haftung des Veranstalters für eine ggf. doch vorgenommene vertragswidrige Weitergabe solcher Informationen durch Ausbildungsteilnehmer ist ausgeschlossen.
10 Haftung
10.1 Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für seine Handlungen während der Ausbildung und haftet uneingeschränkt für die durch ihn verursachten Schäden. Insbesondere ist jeder Teilnehmer in jedem Stadium der Seminar-Übungen uneingeschränkt selbst verantwortlich dafür, weder sich selbst noch Dritte zu schädigen. Das Vorliegen einer während der gesamten Ausbildung gültig abgeschlossenen privaten Haftpflichtversicherung ist Pflicht und auf Verlangen des Veranstalters nachzuweisen.
11 Schlussbestimmungen
11.1 Soweit dieser Vertrag keine anderen Regelungen enthält, gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen.
11.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die wegfallende Bestimmung wird durch eine gültigem Bestimmung, die der Zweckbestimmung der ungültigen Bestimmung entspricht, ersetzt.
11.3 Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Weitergehende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
Stand 15.04.2024